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   BSG - B 8 KN 26/05 B   

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BSG - B 8 KN 26/05 B (https://dejure.org/9999,11227)
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  • BSG, 20.01.1998 - B 13 RJ 207/97 B

    Verletzung des rechtlichen Gehörs im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG - B 8 KN 26/05 B
    Voraussetzung für den Erfolg einer solchen Rüge ist jedoch, dass der Kläger darlegt, seinerseits alles getan zu haben, um sich rechtliches Gehör zu verschaffen (BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 22; vgl auch BSGE 68, 205, 210 = SozR 3-2200 § 667 Nr. 1).

    Zielt nämlich ein Vortrag ausschließlich auf eine weitere Beweiserhebung, so hat jedenfalls ein rechtskundig vertretener Kläger nur dann alles getan, um die Berücksichtigung seines Vorbringens zu sichern, wenn er auch einen prozessordnungsgemäßen Beweisantrag stellt (BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 22).

  • BSG, 21.01.1993 - 13 BJ 207/92

    Nachehelicher Unterhaltsanspruch - Verwirkung - Witwenrente

    Auszug aus BSG - B 8 KN 26/05 B
    Als höchstrichterlich geklärt muss eine Rechtsfrage auch dann angesehen werden, wenn das Revisionsgericht bzw das Bundesverfassungsgericht sie zwar noch nicht ausdrücklich entschieden hat, zur Auslegung des anzuwendenden gesetzlichen Begriffs aber schon eine oder mehrere höchstrichterliche Entscheidungen ergangen sind, die ausreichende Anhaltspunkte zur Beurteilung der von der Beschwerde als grundsätzlich herausgestellten Rechtsfrage geben (vgl BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 8; s hierzu auch Kummer, Die Nichtzulassungsbeschwerde, 1990, RdNr 117 mwN).
  • BSG, 23.10.2003 - B 4 RA 37/03 B

    Anspruch auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG - B 8 KN 26/05 B
    Nimmt der Rechtsstreit in der mündlichen Verhandlung eine unerwartete Wendung, etwa durch das Auftauchen neuer, bisher nicht erörterter Gesichtspunkte, so muss vom Gericht sichergestellt werden, dass sich die Beteiligten sachgerecht zum Prozessstoff äußern können, um Überraschungsentscheidungen zu vermeiden (vgl hierzu BSG SozR 4-1500 § 62 Nr. 1 mwN).
  • BSG, 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B

    Bezeichnung eines Verfahrensfehlers im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG - B 8 KN 26/05 B
    Darüber hinaus ist die Darlegung erforderlich, dass und warum die Entscheidung des LSG, ausgehend von dessen materieller Rechtsansicht, auf dem Mangel beruhen kann, dass also die Möglichkeit einer Beeinflussung des Urteils besteht (BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 mwN).
  • BSG, 14.05.1996 - 4 RA 60/94

    Berücksichtigung der Arbeitsmarktlage bei der Feststellung von Berufsunfähigkeit,

    Auszug aus BSG - B 8 KN 26/05 B
    Er führt zwar eine Entscheidung des BSG vom 14. Mai 1996 (BSGE 78, 207 = SozR 3-2600 § 43 Nr. 13) an, mit der entschieden sei, dass es grundsätzlich unerheblich sein solle, ob die Arbeitsplätze, an denen zumutbare Verweisungstätigkeiten ausgeübt würden, frei oder besetzt seien.
  • BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG - B 8 KN 26/05 B
    Um seiner Darlegungspflicht zu genügen, muss ein Beschwerdeführer mithin eine Rechtsfrage, ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit (Entscheidungserheblichkeit) sowie die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung (sog Breitenwirkung) darlegen (zum Ganzen vgl BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 mwN).
  • BSG, 19.03.1991 - 2 RU 33/90

    Berufsgenossenschaftliche Zuständigkeit bei der Fusion zweier Unternehmen

    Auszug aus BSG - B 8 KN 26/05 B
    Voraussetzung für den Erfolg einer solchen Rüge ist jedoch, dass der Kläger darlegt, seinerseits alles getan zu haben, um sich rechtliches Gehör zu verschaffen (BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 22; vgl auch BSGE 68, 205, 210 = SozR 3-2200 § 667 Nr. 1).
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